Unternehmen wie Amazon, DHL oder die kanadische Post arbeiten zurzeit an der Einführung von Lieferdrohnen. Durch diese würde man Personalkosten sparen und schnellere sowie flexiblere Lieferzeiten garantieren können. Im November 2015 stellte Amazon sogar seine zweite Generation an Lieferdrohnen vor, die bis zu 24 Kilometern zurücklegen könne.
Nun gab es einen herben Rückschlag für diese Versuche: Die US-Luftaufsichtsbehörde FAA hat ein Regelwerk zur Benutzung kommerzieller Drohnen erlassen. Die 624 Seiten umfassenden Vorschriften befassen sich mit kleinen Fluggeräten, sogenannten Small Unmanned Aerial System, kurz SUAS.
Was bringen die FAA Drohne-Vorschriften mit sich?
Zunächst einmal werden in dem Regelwerk grundlegende Vorschriften aufgestellt. So dürfen beispielsweise maximal 25 Kilo transportiert werden, die Drohnen dürfen maximal 122 Meter hoch fliegen, es darf maximal 160 km/h geflogen werden und es darf nur bei Tageslicht geflogen werden. Zudem muss eine spezielle Lizenz beantragt werden, die Drohne muss registriert sein und der Pilot über 16 Jahre alt sein.
Soweit gibt es eigentlich keine Hindernisse für Lieferdrohnen. Allerdings besagt ein Paragraph, dass die Drohnen-Flüge stets beaufsichtigt werden müssen. Dies verbietet die Versuche von Amazon & Co., Drohnen autonom fliegen zu lassen. Sofern die Drohnen ständig überwacht werden müssen, lohnt sich deren Einsatz wohl kaum.
Dennoch gibt es für die Unternehmen Hoffnung. FAA-Chef Michael Huerta erklärte bereits, dass seine Behörde an Regeln für die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten arbeite.
Bildquelle: Das Filter
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