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Braucht man in Zukunft einen Drohnen-Führerschein ?

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Der Drohnen-Führerschein kommt

Inzwischen sollen mehr als 400.000 Copter, umgangsprachlich auch Drohnen genannt, in Deutschland unterwegs sein, deshalb hat der Verkehrsminister Alexander Dobrindt den Drohnen-Führerschein vorgeschlagen. Wann genau dieses Gesetz verabschiedet werden soll, steht noch nicht fest, der Entwurf wurde von Herrn Dobrindt am 18. Januar 2017 dem Bundesrat vorgelegt. Was aber feststeht ist, es wird definitiv einen Drohnen-Führerschein geben. Hierbei wird es auch Reglungen für die verschiedenen Gewichtsklassen geben. Wir geben einen Überblick der wesentlichen Reglungen.



  • Ab einem Gewicht von 250 Gramm muss die Drohne mit einer Plakette versehen sein, welche den Namen und die Adresse des Piloten bzw. Besitzers der Drohne trägt.
  • Ab einem Gewicht von 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis erforderlich, welcher bescheinigt das der Pilot das notwendige Know-How für das steuern einer Drohne besitzt. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: 1.) Eine Pilotenlizenz, 2.) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle, oder 3.) Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein. All diese Bescheinigungen gelten für 5 Jahre, für Modellflugplätze braucht ihr keinen Kenntnisnachweis.
  • Solange eure Drohne das Gesamtgewicht von 5 Kilogramm nicht überschreitet, benötigt ihr für einen Flug keine Erlaubnis.
  • Ab 5 Kilogramm Gesamtgewicht besteht eine Erlaubnispflicht, eine Erlaubnis für einen Flug müsst ihr bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde beantragen.
  • Bisher haben gewerbliche Benutzer für einen Aufstieg von unbemannten Flugsystemen eine Erlaubnis gebraucht, dies soll sich in Zukunft mit dem Entwurf ändern, dabei war das Gewicht nicht erheblich. Für Drohnen unter 5 Kilogramm ist dann keine Erlaubnis mehr nötig und ein generelles Verbot für die Benutzung außerhalb der Sichtweite. Landesluftfahrtbehörden können dies für Geräte ab 5 Kilogramm in Zukunft erlauben.
  • Unbemannte Flugsysteme müssen bemannten Flugsystemen und Freiballonen immer ausweichen.
  • Wer mit einer Videobrille, FPV Brillen wir zum Beispiel die Fatshark Dominator, darf nur unter 30m Flughöhe und in Sichtweite fliegen. Außerdem darf die Drohne 250 Gramm nicht überschreiten. Befindet sich eine zweite Person in der nähe des Piloten dürfen diese Grenzen überschritten werden.

alle Reglungen der drohnenverodnung von dobrindt

Betriebs und Flugverbot für Drohnen:

Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme

  • außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 Kilogramm (bei privater Benutzung)
  • in und über z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten
  • über bestimmten Verkehrswegen
  • in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
  • in Flughöhen über 100 Metern über Grund. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen.
  • über Wohngrundstücken, wenn die Gesamtmasse  des Geräts mehr als 250 Gramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Wenn die Besitzer des Wohngrundstückes ausdrücklich dem Überflug zustimmen, sprich der Besitzer oder Eigentümer der aufgezeichneten Objekten, oder auch die Person selber, müssen dem dem Piloten dies ausdrücklich, am besten schriftlich, zustimmen.
  • über 25 Kilogramm Gesamtmasse der Drohne

„Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn der Betrieb keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz darstellt und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. Insbesondere bei einem geplanten Betrieb außerhalb der Sichtweite lässt sich die Genehmigungsbehörde eine objektive Sicherheitsbewertung vorlegen.“

Quelle: BMVI.de

Und wann kommt der Drohnen-Führerschein?

Wann genau der Drohnen-Führerschein genau kommen soll hat Herr Dobrindt nicht genau gesagt, auch der Umfang ist nicht bekannt. Bis jetzt ist nur bekannt, dass ab 250 Gramm eine Kennzeichnungspflicht besteht. Für den Nachweis der Kenntnisse gibt es inzwischen schon zahlreiche Angebote. Wir haben hier mal 3 Anbieter aufgelistet und verlieren ein paar Worte über die Anbieter und das Angebot.

  • FAIRFLEET FLIGHT ACADEMY: Dieser Anbieter will in Zukunft Online-Kurse anbieten, um die Teilnehmer für einen Test perfekt vorzubereiten, mit welchem dieser, nach erfolgreichem Abschluss, einen Drohnen-Führerschein erhält.
  • ROTOR KONZEPT: Besonders der eher professionelle Nutzer ist hier angesprochen. Rotor-Kozept bietet einen Drohnen-Führerschein an, welcher auf der Phantom 3 oder der Inspire 1 basiert und ein Zertifikat für das Luftfahrtamt beinhaltet.
  • SPECTAIR ACADEMY: Dieser Anbieter richtet sich an gewerbliche oder an diejenigen, die gewerblich agieren möchten. Hier wird ein professioneller Kurs angeboten, welcher die angehenden Piloten für die gewerbliche Nutzung vorbereitet und lizenziert.

Der Beitrag Braucht man in Zukunft einen Drohnen-Führerschein ? erschien zuerst auf Drohnenwiki.


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